Ihr Rechtsanwalt.

Ich aber, ganz elend von dem Transitgeflüster, ich staunte sehr, wenn ich derer gedachte, die in den Flammen der Bombardements und in den rasenden Einschlägen des Blitzkriegs zugrunde gegangen waren, zu Tausenden, zu Hunderttausenden, und viele waren daselbst auch zur Welt gekommen, ganz ohne Kenntnisnahme der Konsuln.

Anna Seghers (Transit, 1951)

Schwerpunktbereiche:

Migrationsrecht
Strafrecht
Asylrecht

In Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwältinnen Vera Belsner und Damla Yağbasan

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Dr. Simon Herker

Parteiisch. Unabhängig. Verschwiegen.

Der Rechtsstaat funktioniert nicht ohne seine Anwält*innen. Sie informieren über Rechte und erstreiten diese alltäglich – insbesondere dann, wenn staatliche Institutionen Grenzen überschreiten.

Im Fall der Fälle stehe ich gerne an Ihrer Seite!

Ausbildung

2021 - 2023
Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin
Mit Stationen u.a. bei der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF).
2018 - 2021
Promotionsstipendium der Friedrich Ebert-Stiftung
Dissertationsschrift "Bleiberecht für Opfer von Hasskriminalität. Konzept, Analyse und Ausblick."
2017 - 2019
Refugee Law Clinics Deutschland e.V.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berliner Geschäftsstelle und Vorstandsmitglied
Seit 2015
Refugee Law Clinic Jena e.V.
Mitbegründer und Mitglied eines Vereins zur Förderung von Rechtsberatung im Migrations- und Flüchtlingsrecht
2011 - 2017
Studium der Rechtswissenschaft
Universitäten Jena und Nantes, Frankreich.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Bleiberecht für Opfer von Hasskriminalität. Konzept, Analyse und Ausblick
Die Refugee Law Clinics in Deutschland. Vielfalt praxisbezogenen Lernens im Flüchtlings- und Migrationsrecht
Anmerkung zu VGH Bayern, Urt. v. 25.09.2019 – 12 BV 1274, Berechnung des Kostenbeitrags zur Jugendhilfe
Abschiebung aus der Jugendhilfe? Zur Bedeutung des Kindeswohls bei ausreisepflichtigen Minderjährigen
Der Schutz Minderjähriger im Migrationsrecht

Kosten

Anwaltskosten sind abhängig vom Einzelfall und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren hängen danach entscheidend vom sogenannten Streitwert ab. Gerne informiere ich Sie im Vorhinein über die Kosten einer  anwaltlichen Vertretung –  selbstverständlich kostenfrei.

Erstberatung

Vor einer etwaigen Mandatierung kann ein Erstberatungsgespräch durchgeführt werden. Hierfür werden im Regelfall 150 € (inkl. USt.) berechnet. Das Gespräch dient der Klärung des Sachverhalts und einer ersten Einschätzung des möglichen Vorgehens. Sollte sich an das Gespräch eine Mandatierung anschließen, so ist die Erstberatung in den entstehenden Gebühren enthalten; das heißt, es entstehen im Falle einer Mandatierung durch die Erstberatung keine zusätzlichen Kosten.

Im Falle ökonomischer Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, ein Erstberatungsgespräch gegen Vorlage eines Beratungsscheins durchzuführen. Sie können diesen bei dem Amtsgericht beantragen, an dem Sie Ihren Gerichtsstand haben. In der Regel ist das Ihr Wohnort. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, fällt lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15 € (inkl. USt.) an.

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0151 – 581 40 40 7

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